Hybridkatzen
Einfuhr & Haltung geschützter Arten
Viele Katzenrassen werden bereits seit langer Zeit gezüchtet und ihre direkten Vorfahren waren wiederum Haus- und Rassekatzen die miteinander gekreuzt wurden. In den Ahnentafeln (Stammbäumen) solcher Katzen wäre die wilde Verwandtschaft - wenn man diese denn weit genug zurückverfolgen könnte - irgendwo weit weit hinten zu finden.
Anders sieht das allerdings bei verschiedenen jüngeren Katzenrassen wie zum Beispiel der Bengal oder der Savannah aus. Rassen, bei denen direkte Verwandtschaftsverhältnisse zu wilden Katzenarten bestehen (Hybriden oder auch: Blendlinge), unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA).
Grundsätzlich sind damit bei Einfuhr einer solchen Katze eine sogenannte CITES-Bescheinigung, sowie Haltungs- und Gehege-Genehmigungen für Tiere bis einschließlich der F4-Generation erforderlich.- Eine Ausnahme von diesen Beschränkungen kann jedoch gelten, wenn die Katze in einem Land erworben wurde, das Mitglied der Europäischen Union ist.
Nach den Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht, einem von der "Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz - Arbeitsgruppe Artenschutz" erstellten Leitfaden wär die Haltung derartiger Katzen ab der F2-Generation genehmigungsfrei.
Die Vollzugshinweise können von den Seiten des "Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten" als PDF-Datei heruntergeladen werden. Sie sind allerdings recht umfangreich.
Das vorgenannte Ministerium teilte auf Anfrage vom 09. Juni 2002 mit, dass es sich um einen
"nicht rechtsverbindlichen Leitfaden für Naturschutzbehörden" handelt, der allerdings nach Kenntnisstand des Beantworters meiner eMail "von allen Bundesländern und den für Artenschutz zuständigen Bundesbehörden übernommen" wurde.
Es kann daher nur dringend empfohlen werden, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung von Hybriden zulässig ist. Geschützte Tiere und deren Nachkommen (egal ob Katze, Schildkröte oder sonstige) ohne die erforderlichen Bescheinigungen dürfen nämlich nicht gehalten - und können darüber hinaus sogar von den Behörden eingezogen werden.
Generation F5
Hybridkatzen ab der F5-Generation schließlich gelten aus Sicht des Gesetzgebers als Hauskatzen, so dass diesbezüglich auch keine Beschränkungen mehr bestehen.
Es ist allerdings auch hier zu empfehlen, sich aufgrund möglicher Änderungen in der Gesetzgebung bei Erwerbs- und Einfuhrüberlegungen aktuelle Informationen des jeweiligen Bundeslandes einzuholen!
Lebensgeschichte um wilde Katzen
Die zahmen Wilden und die wilden Zahmen ... Das Katzenbuch über eine besondere Beziehung zu zahmen und wilden Katzen. Lesenswerte Erfahrungen mit Wildkatzen und Kleinkatzenhybriden.
Wählen Sie zwischen der günstigen Taschenbuchausgabe (ISBN: 978-3-8423-7745-5) zum Preis von EUR 19,95 oder der gebundenen Hardcoverausgabe (ISBN: 978-3-8391-0383-8) mit mehr als 200 Abbildungen zum Preis von EUR 49,95.