Grundgesetz, Artikel 20a

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Liebe ist das höchste Gut der Welt! Wo Du sie findest, halte sie fest - denn ohne sie kannst Du nicht leben.

Marcus Skupin

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